SBF BINNEN (Motor)
TRINKT DER SKIPPER MORGENS RUM, WIRD ACHTER WASSER KRUM!
TRINKT DER SKIPPER MORGENS RUM,
WIRD ACHTER WASSER KRUM!
- das Mindestalter beträgt 16 Jahre bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
Das benötigen wir von Dir:
- eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
- ein ärztliches Zeugnis für Bewerberinnen und Bewerber für den Sportbootführerschein
- ein biometrisches Passbild (35 x 40 mm)
- eine Kopie des Personalausweises und des Kfz-Führerscheins. Falls Du keinen Führerschein besitzt, benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis für Behördenzwecke (0)
Gerne kannst Du deine Passbilder auch bei uns machen lassen. Bei Fragen rund um das ärtzliche Gutachten könnt Ihr euch gerne an uns wenden!
SEI NICHT NUR IN DEINER BADEWANNE DER KÄPT´N!
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